Ihr Weg zur logopädischen Behandlung
1. Schritt:
»Besteht bei Ihnen ein logopädischer Behandlungsbedarf, haben Sie die Möglichkeit, in Rücksprache mit Ihrem Arzt ein Rezept für Logopädie anzufragen. Hierzu empfehlen wir Ihnen zunächst einen Beratungstermin bei Ihrem behandelnden Arzt. «
Zuweisende Ärztinnen/ Ärzte können sein: Allgemeinärzte, Neurologen, Kinderärzte, Hals- Nasen- Ohren- Ärzte, Zahnärzte und/ oder Kieferorthopäden, etc.
Alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Zu den Heilmitteln gehören auch Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Dementsprechend können Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckproblemen, für die ein Arzt eine Indikation festgestellt hat, Leistungen zu diesem Zwecke aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.Zitat aus Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. : www.dbl-ev.de
Behandlungskosten:
Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung ergibt sich pauschal aus 10.- € Rezeptgebühr sowie zusätzlich 10 % des Rezeptwertes.
2. Schritt:
In unserer Praxis erhalten Sie einen ersten Termin. Sie können uns telefonisch oder per Mail kontaktieren. Gerne können Sie auch persönlich zur Terminvereinbarung zu uns kommen.
Bei Patienten, welche aus physischen, ärztlich begründeten Fällen nicht in der Praxis behandelt werden können, sind selbstverständlich
Hausbesuche möglich!
3. Schritt:
Im ersten Kontakt wird ein Aufnahmegespräch geführt. Im Anschluss erfolgt eine Befunderhebung.
Nach gemeinsamer Zielsetzung wird die Therapie begonnen. In der Regel beträgt die Therapiedauer 45 min. mit 1-2 mal pro Woche.